Platzordnung

LIEBE CAMPINGGÄSTE,

Zum Wohlfühlen und zum reibungslosen Ablauf auf einem Campingplatz sind bestimmte Regeln notwendig, deshalb bitten wir Sie, sich auf unserem Platz so zu verhalten, wie Sie es auch von anderen Gästen erwarten.

1. Ankunft / Anmeldung:

  • Die Anmeldung hat von allen Campern (ausgenommen Kurtaxenpauschale) unverzüglich nach der Anreise oder vorab per E-Mail zu erfolgen.
  • Unsere Rezeption ist täglich von 09:00 bis 11:00 und von 15:00 bis 17:00 geöffnet.
  • Wir bitten Sie am Vortag der Abreise alle offenen Gebühren zu begleichen.
  • Für die Meldung und das Verhalten von Gästen von Dauercampern ist der Stellplatzinhaber verantwortlich.

2. Stellplatz:

  • Der Wohnwagen inklusive Vorzelt/Anbau muss in einem technischen und optischen
  • einwandfreien Zustand sein.
  • Die Prüfrichtlinie G 107 (Deutschland G 607) für Flüssiggasanlagen muss alle 2 Jahre wiederkehrend durchgeführt und der Prüfbericht bei Aufforderung vorgelegt werden.
  • Pro Stellplatz ist ein Auto inkludiert, weitere sind separat anzumelden und zu bezahlen.
  • Autos dürfen nur auf den drei dafür vorgesehenen Parkplätzen stehen.
  • Dauercamper haben darauf zu achten, dass keine unnötigen Hindernisse bei Mäharbeiten (Paletten, Steine, usw.) um die Wohnwagen liegen, da diese sonst von uns kostenpflichtig entfernt werden.
  • Der Verkauf von Wohnwagen auf dem Campingplatz ist nur mit Einverständnis des Campingplatzbetreibers gestattet. Dies kann zu jeder Zeit ohne Begründung abgelehnt werden.

3. Lärm / Ruhestörung:

  • Von 12:00 bis 14:00 ist Mittagsruhe, von 22:00 bis 07:00 ist Nachtruhe. Jede lärmverursachende Tätigkeit ist in dieser Zeit zu unterlassen.
  • Vermeiden Sie bitte generell ruhestörenden Lärm. Insbesondere Radios, Fernseher, Musikanlagen, sowie Musikinstrumente sind so zu gebrauchen, dass sich die Nachbarn nicht belästigt fühlen.

4. Sicherheit / Gefahrenquellen

  • Das Begehen und Befahren der Wege erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Regen, Schneefall sowie Frost überzeugen Sie sich bitte selbst, ob die Witterungsverhältnisse dies zulassen.
  • Die Wege können nicht zu jederzeit und in jedem Fall geräumt werden.
  • Zur Vermeidung von Staub und Lärm und vor allem zum Schutz der Kinder darf auf dem Platz nur Schritttempo gefahren werden.

5. Sanitärgebäude:

  • Wir bitten Sie die Sanitäranlagen, Duschen und den Waschraum so zu verlassen, wie sie diese selber antreffen möchten.
  • Ausgehängte Informationen bleiben so lange angebracht, bis sie vom Campingpersonal abgenommen werden.
  • Mutwillige Beschädigung und Vandalismus kann und wird nicht geduldet.

6. Sauberkeit und Müllentsorgung:

  • Der Müll muss getrennt und in die dafür vorgesehenen Container bzw. Behälter entsorgt werden. Wenn es sich um Müllsäcke handelt, bitten wir Sie, jene nur verknotet zu entsorgen, damit dies nicht zu Verschmutzungen und Geruchsbelästigungen führt.
  • Sperrmüll wird nur gegen Extragebühr entsorgt.
  • Jeder Wohnwagen muss einen Abflusseimer untergestellt haben.
  • Die Entleerung darf nur im Fäkalienausguss erfolgen (auf gar keinen Fall ins Bächlein schütten!).

7. Grillen / Lagerfeuer

  • Lagerfeuer bzw. offenes Feuer ist auf dem ganzen Campingplatzgelände verboten. Beim Grillen sind Glut und Feuer ständig zu beaufsichtigen. Bei erhöhter Waldbrandgefahr kann der Platzwart ein Grillverbot aussprechen.

8. Kinder:

  • Eltern haben ihre Kinder ständig verantwortungsvoll zu beaufsichtigen. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht haften sie für Schäden, die durch die Kinder verursacht werden.

9. Haustiere:

  • Hunde sind ausnahmslos an der Leine zu halten und dürfen innerhalb des Campingplatzes nur auf dem Waldparkplatz Gassi geführt werden.

10. Hausrecht:

  • In Ausübung des Hausrechtes darf der Campingplatzbetreiber die Aufnahme von Personen verweigern oder sie des Platzes verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz erscheint. Alkoholisierten Gästen und Besuchern ist der Aufenthalt auf dem Campingplatz untersagt.
  • Personen mit ansteckenden Krankheiten können nicht als Gäste aufgenommen werden.
  • Mit der Anmeldung erklärt der Camper, frei von solchen Krankheiten zu sein und bestätigt
  • die Einhaltung dieser Campingplatzordnung.

11. Beschädigungen:

  • Bei Beschädigung an Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes haftet der Schadensverursacher. Für Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums der Gäste durch Dritte sowie Verletzungen oder Unfälle übernehmen wir keine Haftung. Wir empfehlen daher eine private Vorsorge in Form einer Versicherung (Kasko und Haftpflicht), wobei erfahrungsgemäß ein lokaler Versicherer vorteilhaft ist.

Verstöße gegen die Platzordnung haben eine Verweisung vom Platz zur Folge.

Stand: April 2023

Gerichtsstand: Bezirksgericht Bludenz